Der Unterschied zwischen Sachverständiger und Gutachter ist für viele Auftraggeber zunächst nicht klar. Während sich jeder als freier Gutachter bezeichnen darf, ist der öffentlich bestellte und vereidigte (ö.b.u.v.) Sachverständige durch eine Institution wie die Handwerkskammer oder Industrie- und Handelskammer (IHK) geprüft, bestellt und vereidigt. Diese öffentliche Bestellung gilt als Qualitätssiegel und garantiert Fachkompetenz, Neutralität und besondere Vertrauenswürdigkeit.
Was bedeutet ö.b.u.v. Sachverständiger?
Ein öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger wird nach einem aufwendigen Prüfverfahren von einer zuständigen Körperschaft – etwa der Handwerkskammer oder IHK – bestellt.
Die öffentliche Bestellung verpflichtet den Sachverständigen zu Objektivität, Neutralität und fortlaufender Weiterbildung.
Diese Qualifikation ist nicht nur ein Titel, sondern eine rechtlich anerkannte Bezeichnung. Gerichte, Versicherungen und öffentliche Auftraggeber beauftragen bevorzugt ö.b.u.v. Sachverständige, da deren Fachkunde und Unabhängigkeit offiziell überprüft wird.
Was ist ein freier Gutachter oder freier Sachverständiger?
Im Gegensatz dazu kann sich jeder als freier Sachverständiger oder Gutachter bezeichnen – ohne formale Prüfung oder staatliche Anerkennung. Die Qualität und Verlässlichkeit freier Gutachter hängt allein von deren Ausbildung und Erfahrung ab.
Ein freier Gutachter kann ebenfalls fachlich kompetent sein, jedoch fehlt ihm die institutionelle Bestätigung und rechtliche Absicherung eines ö.b.u.v. Sachverständigen.
Vergleich: Unterschied ö.b.u.v. Sachverständiger und Gutachter
| Kriterium | Ö.b.u.v. Sachverständiger | Freier Sachverständiger / Gutachter |
|---|---|---|
| Qualifikation | Prüfung und Bestellung durch IHK/HWK | Keine formale Prüfung erforderlich |
| Unabhängigkeit | Gesetzlich zur Objektivität verpflichtet | Keine bindende Verpflichtung |
| Anerkennung | Öffentliches Gütesiegel | Keine staatliche Anerkennung |
| Weiterbildung | Regelmäßige Pflichtfortbildungen | Keine gesetzliche Pflicht |
| Einsatzbereich | Vor Gericht und bei Versicherungen bevorzugt | Nur nach Vertrauen des Auftraggebers |
Warum einen ö.b.u.v. Sachverständigen beauftragen?
Ein öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger bietet Ihnen:
- Qualität: Nachweislich geprüfte Fachkenntnisse.
- Neutralität: Gesetzlich verpflichtende Unabhängigkeit.
- Rechtssicherheit: Anerkennung vor Gerichten und Versicherungen.
- Verlässlichkeit: Regelmäßige Überprüfung und Weiterbildung garantieren hohe Standards.
Gutachten eines ö.b.u.v. Sachverständigen genießen eine besondere Glaubwürdigkeit – sie sind die erste Wahl bei komplexen technischen, juristischen und versicherungstechnischen Fragestellungen.
Weiterführende Informationen und Kontakt
Mehr über meine Tätigkeit als Sachverständiger für Elektrotechnik erfahren Sie auf der Seite Leistungen im Überblick.
Wenn Sie Unterstützung bei einem Gutachten benötigen, nehmen Sie gerne Kontakt zu mir auf.
Weitere offizielle Informationen zur öffentlichen Bestellung finden Sie auf der Seite der Handwerkskammer Düsseldorf.
