Autor: Andreas Dahmen

  • Bestandsschutz in der Elektrotechnik – gibt es ihn wirklich?

    Bestandsschutz in der Elektrotechnik – gibt es ihn wirklich?

    Bestandsschutz in der Elektrotechnik ist ein Begriff, der in der Praxis häufig verwendet wird, jedoch regelmäßig zu Fehlinterpretationen führt. Viele Eigentümer, Betreiber und sogar Fachbetriebe gehen davon aus, dass ältere elektrische Anlagen aufgrund eines angeblichen Bestandsschutzes dauerhaft betrieben werden dürfen. Aus normativer und sicherheitstechnischer Sicht ist diese Annahme jedoch nicht zutreffend und bedarf einer klaren fachlichen Einordnung.


    Herkunft des Begriffs Bestandsschutz

    Im Baurecht beschreibt der Bestandsschutz, dass bauliche Anlagen, die zum Zeitpunkt ihrer Errichtung rechtmäßig waren, auch dann weiter bestehen dürfen, wenn sich rechtliche Anforderungen später ändern.

    Dieser baurechtliche Gedanke wird häufig unzulässig auf elektrische Anlagen übertragen. Elektrotechnische Normen verfolgen jedoch einen anderen Ansatz. Sie beschreiben den Stand der Technik zum jeweiligen Zeitpunkt und sind grundsätzlich nicht rückwirkend.


    Weiterbetrieb bestehender elektrischer Anlagen

    Für elektrische Anlagen gilt aus fachlicher Sicht folgender Grundsatz:

    Eine elektrische Anlage durfte weiter betrieben werden, wenn sie

    • zum Zeitpunkt ihrer Errichtung den damals anerkannten Regeln der Technik entsprach
    • seitdem nicht geändert wurde
    • keiner anderen Nutzung zugeführt wurde
    • keine konkrete Gefährdung von Personen oder Sachen darstellte

    Der Weiterbetrieb beruhte dabei nicht auf einem Bestandsschutz, sondern auf der Anerkennung eines zum Errichtungszeitpunkt regelkonformen Zustands.


    Jede Änderung erfordert den aktuellen Stand der Technik

    Maßgeblich ist zunächst die klare Abgrenzung zwischen einem zulässigen 1:1-Austausch und einer Änderung der elektrischen Anlage.

    Der reine Austausch eines defekten Betriebsmittels gegen ein technisch gleichwertiges, funktions- und anschlussidentisches Bauteil stellt keine Änderung dar. In diesem Fall bleibt der bestehende Anlagenzustand unverändert, sodass hieraus allein keine Verpflichtung zur Anpassung an den aktuellen Normenstand entsteht.

    Anders verhält es sich jedoch, sobald über einen solchen 1:1-Austausch hinaus in die Anlage eingegriffen wird. Jede Änderung einer elektrischen Anlage, unabhängig von ihrem Umfang, ist nach dem zum Zeitpunkt der Ausführung geltenden Stand der Technik zu planen und umzusetzen. Eine elektrotechnische Unterscheidung zwischen geringfügigen und wesentlichen Änderungen ist normativ nicht vorgesehen und fachlich nicht haltbar.

    Bereits kleinste Änderungen führen dazu, dass der betroffene Anlagenteil normgerecht nach aktuellen Regeln auszuführen, zu prüfen und zu dokumentieren ist. Dazu zählen insbesondere:

    • Erweiterungen oder Umverdrahtungen von Stromkreisen
    • der Austausch oder die Ergänzung von Verteilungen
    • der Ersatz von Betriebsmitteln, sofern dieser nicht 1:1 erfolgt
    • Anpassungen an neue Verbraucher oder veränderte Lastsituationen

    Ein Rückgriff auf frühere Normstände ist in diesen Fällen unzulässig.

    .


    Nutzungsänderung als eigenständiger Auslöser

    Unabhängig von technischen Änderungen führt auch eine Nutzungsänderung zu einer Neubewertung der elektrischen Anlage.

    Eine Anlage, die ursprünglich für Wohnzwecke errichtet wurde, unterliegt bei gewerblicher Nutzung anderen Anforderungen an Schutzmaßnahmen, Betriebssicherheit und Verfügbarkeit. Auch hier ist ausschließlich der aktuelle Stand der Technik maßgeblich.


    Nachrüstpflichten sind die Ausnahme, nicht die Regel

    Eine häufige Fehlannahme ist, dass bestehende elektrische Anlagen generell an neue Normen angepasst werden müssten. Das ist fachlich unzutreffend.

    Eine allgemeine Nachrüstpflicht existiert nicht. Nachrüstungen ergeben sich nur dann, wenn

    • eine konkrete Gefährdung vorliegt
    • sicherheitsrelevante Mängel bestehen
    • oder eine ausdrücklich geregelte Übergangs- oder Sondervorschrift greift

    Ein zentrales Beispiel hierfür ist der Berührungsschutz.


    Historischer Sonderfall Nachrüstung teilweiser Berührungsschutz

    Unabhängig davon gab es eine zeitlich befristete Nachrüstpflicht aus dem Bereich der Unfallverhütung. Diese beruhte auf der früheren Unfallverhütungsvorschrift VBG 4 beziehungsweise BGV A2 in Verbindung mit DIN VDE 0106-100.

    Diese Regelung

    • betraf bestimmte bestehende elektrische Anlagen bis 1000 V
    • war sicherheitsrechtlich begründet
    • diente der Vermeidung konkreter Unfallgefahren
    • lief am 31.12.1999 endgültig aus

    Sie stellte eine klar begrenzte Ausnahme dar und begründet keinen allgemeinen elektrotechnischen Bestandsschutz.


    Normen wirken nicht rückwirkend

    DIN-VDE-Normen beschreiben den Stand der Technik zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung. Sie entfalten grundsätzlich keine Rückwirkung auf bestehende Anlagen.

    Für die fachliche Bewertung ist daher maßgeblich

    • der Zeitpunkt der Errichtung
    • der damals geltende Stand der Technik
    • das Vorliegen von Änderungen
    • das Vorliegen konkreter Gefährdungen

    Sobald eine Änderung erfolgt, ist ausschließlich der aktuelle Stand der Technik anzuwenden.


    Bedeutung für Eigentümer, Betreiber und Vermieter

    Für Betreiber und Eigentümer ergibt sich daraus eine klare Konsequenz:

    • Bestehende Anlagen durften weiter betrieben werden, solange sie unverändert und sicher waren.
    • Jede Änderung zieht zwingend die Anwendung aktueller Normen nach sich.
    • Sicherheitsmängel sind unabhängig vom Alter der Anlage zu beseitigen.

    Gerade bei älteren Anlagen, Umbauten oder Nutzungsänderungen ist eine fachliche Prüfung dringend zu empfehlen, um Sicherheitsrisiken und Haftungsfragen zu vermeiden.


    Fazit

    Einen Bestandsschutz im elektrotechnischen Sinne gibt es nicht. Der Begriff stammt aus dem Baurecht und ist in der Elektrotechnik normativ nicht existent.

    Elektrische Anlagen durften weiter betrieben werden, wenn sie zum Zeitpunkt ihrer Errichtung den damals gültigen Regeln der Technik entsprachen und unverändert geblieben sind. Jede Änderung muss ohne Ausnahme nach dem zum Zeitpunkt der Änderung herrschenden Stand der Technik ausgeführt werden.

    Nachrüstpflichten bestehen nur in wenigen, klar definierten sicherheitsrelevanten Ausnahmefällen. Der fachlich korrekte Umgang mit diesem Thema zeigt exemplarisch, dass pauschale Forderungen nach kompletten Neuinstallationen ebenso falsch sind wie der Verweis auf einen vermeintlichen Bestandsschutz.

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    EMV-gerechte Leitungsverlegung in der Elektroinstallation

    Warum EMV bereits bei der Leitungswahl beginnt

    Die elektromagnetische Verträglichkeit EMV ist kein Spezialthema für Industrieanlagen oder Hochfrequenztechnik. Bereits in klassischen Niederspannungsinstallationen entscheidet die Art der Leitungsverlegung darüber, ob elektrische Anlagen dauerhaft störungsfrei, betriebssicher und normgerecht funktionieren.

    In der Praxis zeigt sich immer wieder, dass EMV-Probleme nicht durch Gerätefehler entstehen, sondern durch ungünstige Installationsentscheidungen. Ein häufiger Auslöser ist die Verlegung einzelner Adern anstelle geeigneter mehradriger Kabel und Leitungen.

    Dieser Beitrag erläutert die physikalischen Zusammenhänge, typische Fehlerbilder und erklärt, warum Kabel wie NYCWY aus EMV-Sicht klare Vorteile gegenüber Einzeladern haben.


    Grundprinzipien der EMV bei elektrischen Leitungen

    Jede stromdurchflossene Leitung erzeugt ein elektromagnetisches Feld. Entscheidend für die Stärke und Reichweite dieser Felder sind

    • die Höhe des Stromes
    • die zeitliche Stromänderung insbesondere bei Wechselstrom und Oberschwingungen
    • der geometrische Abstand zwischen Hin- und Rückleiter

    Je größer die von einem Stromkreis eingeschlossene Fläche ist, desto stärker sind die magnetischen Streufelder und desto höher ist die Kopplung zu benachbarten Leitungen.

    Das zentrale EMV-Ziel bei der Leitungsverlegung lautet daher:

    Hin- und Rückleiter müssen möglichst dicht beieinander geführt werden.


    Einzeladern in der Installation – ein unterschätztes EMV-Risiko

    Die Verlegung von Einzeladern kommt beispielsweise vor

    • in Kabeltragsystemen
    • in Installationskanälen
    • bei nachträglichen Erweiterungen
    • bei unsachgemäßen Reparaturen oder Provisorien

    Aus EMV-Sicht ergeben sich dabei mehrere gravierende Nachteile.

    Große Schleifenflächen

    Werden Außenleiter, Neutralleiter und Schutzleiter räumlich getrennt geführt, vergrößert sich die Schleifenfläche des Stromkreises erheblich. Die Folge sind

    • erhöhte magnetische Streufelder
    • stärkere Beeinflussung benachbarter Stromkreise
    • Einkopplung von Störungen in Steuer-, Daten- oder Kommunikationsleitungen

    Gerade bei modernen Anlagen mit Frequenzumrichtern, Schaltnetzteilen und LED-Treibern potenziert sich dieses Problem durch hohe Oberschwingungsanteile.

    Unsymmetrische Stromführung

    Bei Einzeladern besteht die Gefahr, dass Leiter nicht gemeinsam verlegt werden oder unterschiedliche Wege nehmen. Dadurch entstehen

    • unsymmetrische Stromverteilungen
    • zusätzliche Gleichtaktstörungen
    • unerwünschte Ausgleichsströme über Schutzleiter oder fremde leitfähige Teile

    Diese Effekte sind häufige Ursachen für unerklärliche Störungen, Fehlerstromauslösungen oder Messabweichungen.

    Erhöhte Induktion in benachbarten Leitungen

    Einzeladern wirken wie offene Antennen. Die magnetischen Wechselfelder können Spannungen in parallel verlaufenden Leitungen induzieren. Typische Folgen sind

    • Fehlfunktionen von Steuerungen
    • Störungen von Bussystemen
    • Beeinträchtigung von Mess- und Sensorkreisen

    In Gutachten zeigt sich regelmäßig, dass solche Effekte nicht als Gerätemangel, sondern als Installationsfehler zu bewerten sind.

    Fehlende Schirmwirkung

    Einzeladern verfügen weder über eine gemeinsame Mantelung noch über eine Schirmung. Elektromagnetische Felder können daher ungehindert abstrahlen oder eingekoppelt werden.


    Mehradrige Kabel und Leitungen – EMV-Vorteile aus physikalischer Sicht

    Mehradrige Kabel wie NYM, NYY oder insbesondere NYCWY bündeln alle zugehörigen Leiter eines Stromkreises in einer gemeinsamen Geometrie.

    Minimierte Schleifenflächen

    Durch die enge Verseilung und gemeinsame Führung von Außenleitern, Neutralleiter und Schutzleiter wird die eingeschlossene Fläche stark reduziert. Magnetische Felder heben sich weitgehend gegenseitig auf.

    Das Ergebnis

    • geringere Abstrahlung
    • reduzierte Störemission
    • höhere Störfestigkeit benachbarter Systeme

    Definierte Leiteranordnung

    In einem Kabel ist die Lage der Leiter fest vorgegeben. Dadurch wird sichergestellt, dass

    • Hin- und Rückleiter immer gemeinsam verlaufen
    • keine unbeabsichtigten Schleifen entstehen
    • die Stromverteilung reproduzierbar bleibt

    Zusätzliche EMV-Wirkung bei NYCWY

    Das Kabel NYCWY bietet darüber hinaus besondere EMV-Vorteile

    • konzentrischer Kupferleiter als Schutz- und Schirmleiter
    • niederimpedanter Rückstrompfad
    • Reduzierung von Gleichtaktstörungen

    Der konzentrische Leiter wirkt wie ein elektromagnetischer Käfig und dämpft sowohl elektrische als auch magnetische Felder. Gleichzeitig verbessert er das Erdungs- und Potentialausgleichsverhalten der Anlage.


    Typische Schadens- und Störbilder aus der Praxis

    In der sachverständigen Praxis zeigen sich bei Verwendung von Einzeladern unter anderem

    • sporadische Auslösung von Fehlerstrom-Schutzeinrichtungen
    • Brumm- und Störgeräusche in Audio- oder Kommunikationsanlagen
    • Fehltelegramme bei Bussystemen
    • unplausible Messwerte
    • erhöhte Erwärmung durch vagabundierende Ströme

    Diese Effekte treten häufig zeitverzögert auf und werden daher nicht unmittelbar mit der ursprünglichen Installation in Verbindung gebracht.


    Normative und fachliche Einordnung

    Die einschlägigen Regeln der Technik fordern keine explizite EMV-Berechnung für jede Installation. Sie verlangen jedoch

    • eine fachgerechte Auswahl von Leitungen
    • die Minimierung von Störeinflüssen
    • die Einhaltung des Standes der Technik

    Die bewusste Entscheidung für mehradrige Kabel anstelle von Einzeladern ist daher nicht nur eine handwerkliche, sondern auch eine fachlich begründete Maßnahme zur Einhaltung dieser Anforderungen.


    Fazit

    Die EMV-gerechte Leitungsverlegung beginnt nicht im Schaltschrank, sondern bei der Wahl der richtigen Leitung.

    Einzeladern sind aus EMV-Sicht nur in klar definierten Anwendungsfällen sinnvoll. In der Gebäude- und Energieverteilung führen sie häufig zu vermeidbaren Störungen.

    Mehradrige Kabel und insbesondere Konstruktionen wie NYCWY bieten

    • reduzierte elektromagnetische Emissionen
    • höhere Betriebssicherheit
    • bessere Voraussetzungen für einen normgerechten und störungsfreien Anlagenbetrieb

    Eine fachlich saubere Installation ist damit immer auch eine Investition in EMV, Zuverlässigkeit und langfristige Sicherheit der elektrischen Anlage.

    Weitere Artkel:

  • Schadensanalyse elektrischer Komponenten im Elektrolabor

    Schadensanalyse elektrischer Komponenten im Elektrolabor

    Die Schadensanalyse elektrischer Komponenten ist ein wesentlicher Bestandteil meiner sachverständigen Tätigkeit. Neben der Begutachtung der Elektroinstallation selbst werden auch die eingesetzten Bauteile detailliert untersucht, um Schadensursachen fachlich fundiert und nachvollziehbar zu klären.

    Warum eine Begutachtung nicht bei der Installation endet

    Die fachgerechte Ausführung elektrischer Anlagen ist eine wesentliche Voraussetzung für einen sicheren Betrieb. In der Praxis zeigt sich jedoch immer wieder, dass Schäden, Fehlfunktionen oder sicherheitsrelevante Mängel nicht allein aus der sichtbaren Installation resultieren, sondern aus den verwendeten Komponenten selbst.

    Als öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger für das Elektrotechnikerhandwerk beschränkt sich meine Tätigkeit daher nicht ausschließlich auf die Begutachtung der handwerklichen Ausführung vor Ort. Ein wesentlicher Bestandteil meiner Arbeit ist die Untersuchung der eingesetzten elektrischen und elektronischen Bauteile.

    Eigenes Elektrolabor für vertiefende Untersuchungen

    In meinem Büro steht ein speziell ausgestattetes Elektrolabor zur Verfügung. Dieses ermöglicht es, Komponenten unter kontrollierten Bedingungen detailliert zu analysieren und fachlich belastbar zu bewerten. Zur Ausstattung zählen unter anderem:

    • Auflichtmikroskop zur Untersuchung von Leiterplatten, Lötstellen und Bauteilen
    • Trenntransformator für sichere Messungen an spannungsführenden Baugruppen
    • Geeignete Mess und Prüfgeräte zur elektrischen und optischen Analyse

    Durch diese Ausstattung können Bauteile untersucht werden, die im eingebauten Zustand keine eindeutigen Hinweise auf die tatsächliche Schadensursache liefern.

    Typische Schadensbilder aus der Praxis

    Im Rahmen von Gutachten und Schadensanalysen treten immer wieder ähnliche Schadensursachen auf, die ohne Laboruntersuchung häufig unentdeckt bleiben:

    Überspannungsschäden
    Feine Risse in Leiterbahnen, zerstörte Halbleiterstrukturen oder thermische Spuren an Bauteilen sind typische Hinweise auf transiente Überspannungen, etwa infolge von Schalthandlungen, Blitzereignissen oder mangelhafter Schutzkonzepte.

    Feuchtigkeitsschäden
    Korrosion an Leiterplatten, Kriechströme oder Unterwanderungen von Schutzlacken lassen sich häufig nur unter Vergrößerung eindeutig erkennen. Besonders relevant sind solche Schäden bei Anlagen in Kellern, Außenbereichen oder feuchtebelasteten Umgebungen.

    Thermische Überlastungen
    Überhitzte Bauteile, unzureichend dimensionierte Komponenten oder mangelhafte Wärmeabfuhr führen zu Alterung und Ausfällen, die sich anhand von Verfärbungen, Materialveränderungen oder strukturellen Schäden nachweisen lassen.

    Bedeutung für Gutachten und Schadensbewertungen

    Die laborseitige Untersuchung von Komponenten ermöglicht eine klare Abgrenzung zwischen Ausführungsfehlern, Planungsmängeln, äußeren Einwirkungen und materialbedingten Ursachen. Dies ist insbesondere relevant bei:

    • Versicherungsfällen
    • Haftungs und Gewährleistungsfragen
    • Gerichtlichen Auseinandersetzungen
    • Streitigkeiten zwischen Auftraggebern und ausführenden Unternehmen

    Alle Feststellungen werden sachlich, nachvollziehbar und gutachtengerecht dokumentiert. Ziel ist stets eine technisch fundierte Ursachenklärung ohne Interessenbindung.

    Elektrotechnik ganzheitlich betrachten

    Eine elektrische Anlage ist immer das Zusammenspiel aus Planung, handwerklicher Ausführung und den eingesetzten Komponenten. Eine seriöse Bewertung kann daher nicht an der Oberfläche enden.

    Durch die Kombination aus praktischer Handwerkserfahrung, sachverständiger Tätigkeit und laborbasierter Schadensanalyse lassen sich elektrische Schäden umfassend und belastbar beurteilen. Das schafft Klarheit, Sicherheit und eine fundierte Grundlage für Entscheidungen.

    Wenn Sie Fragen zu Schadensanalysen, Gutachten oder zur technischen Bewertung elektrischer Komponenten haben, sprechen Sie mich gerne an.

    Weitere Artkel:

  • Schweigepflicht des öffentlich bestellten Sachverständigen

    Schweigepflicht des öffentlich bestellten Sachverständigen

    Rechtliche Grundlagen und Bedeutung für elektrotechnische Gutachten

    Öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige nehmen eine besondere Vertrauensstellung ein. Auftraggeber, Gerichte und weitere Beteiligte müssen sich darauf verlassen können, dass technische Feststellungen sachlich, neutral und vertraulich behandelt werden. Die Schweigepflicht ist daher ein zentrales Element sachverständiger Tätigkeit und bildet die Grundlage für eine unabhängige und rechtssichere Begutachtung.

    Gerade im Bereich der Elektrotechnik, in dem sicherheitsrelevante Anlagen, komplexe Normen und haftungsrelevante Fragestellungen zusammentreffen, kommt der Verschwiegenheit besondere Bedeutung zu.


    Gesetzliche Grundlage der Schweigepflicht

    Die Schweigepflicht des Sachverständigen ist strafrechtlich abgesichert. Maßgeblich ist § 203 Strafgesetzbuch. Danach macht sich strafbar, wer unbefugt fremde Geheimnisse offenbart, die ihm in seiner beruflichen Eigenschaft anvertraut oder bekannt geworden sind.

    Der vollständige Gesetzestext ist abrufbar unter
    https://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__203.html

    Als fremde Geheimnisse gelten alle Tatsachen, an deren Geheimhaltung ein berechtigtes Interesse besteht. Dies umfasst nicht nur personenbezogene Daten, sondern auch technische, wirtschaftliche und betriebliche Informationen.


    Schweigepflicht nach der Sachverständigenordnung

    Ergänzend zum Strafrecht verpflichtet die Sachverständigenordnung öffentlich bestellte Sachverständige ausdrücklich zur Verschwiegenheit. Die Pflicht erstreckt sich auf sämtliche Erkenntnisse, die im Rahmen der sachverständigen Tätigkeit gewonnen werden.

    Die Sachverständigenordnung verfolgt dabei einen klaren Zweck. Sie soll sicherstellen, dass
    Sachverständige unabhängig arbeiten können
    technische Sachverhalte objektiv bewertet werden
    kein Missbrauch von Informationen erfolgt

    Die Verschwiegenheitspflicht ist somit keine freiwillige Selbstverpflichtung, sondern eine verbindliche Berufspflicht.


    Inhalt und Umfang der Verschwiegenheit

    Die Schweigepflicht umfasst insbesondere
    Zustand und Ausführung elektrischer Anlagen
    festgestellte Mängel und Abweichungen von Normen
    Messwerte, Prüfprotokolle und Dokumentationen
    Angaben zu Auftraggebern, ausführenden Unternehmen und Beteiligten

    Unerheblich ist dabei, ob der Auftrag privat, außergerichtlich oder gerichtlich erteilt wurde. Entscheidend ist allein, dass die Information im Rahmen der sachverständigen Tätigkeit bekannt geworden ist.


    Abgrenzung der sachverständigen Aufgabe

    Die Tätigkeit des Sachverständigen beschränkt sich auf die fachliche Bewertung technischer Sachverhalte. Im elektrotechnischen Bereich bedeutet dies die Prüfung, ob eine Anlage oder Leistung zum Zeitpunkt der Begutachtung den anerkannten Regeln der Technik sowie den einschlägigen Normen entsprach.

    Der Sachverständige übernimmt keine Ermittlungsfunktion und trifft keine rechtlichen oder ordnungsrechtlichen Bewertungen. Diese klare Aufgabenabgrenzung ist wesentlicher Bestandteil der Unabhängigkeit und Neutralität sachverständiger Tätigkeit.


    Verhältnis von Schweigepflicht und Gutachten

    Die Schweigepflicht steht nicht im Widerspruch zur vollständigen Gutachtenerstellung. Im Gegenteil. Sie gewährleistet, dass alle Feststellungen offen erhoben und sachlich dokumentiert werden können, ohne dass eine unzulässige Weitergabe von Informationen erfolgt.

    Ein Gutachten dient ausschließlich dem im Auftrag definierten Zweck. Eine Verwendung der Erkenntnisse außerhalb dieses Rahmens erfolgt nicht.


    Grenzen der Schweigepflicht bei gerichtlichen Aufträgen

    Bei einer gerichtlichen Bestellung besteht eine gesetzliche Offenbarungspflicht gegenüber dem Gericht. Der Sachverständige ist verpflichtet, seine Feststellungen vollständig, wahrheitsgemäß und nachvollziehbar darzulegen.

    Auch in diesem Fall bleibt die Offenlegung strikt auf die technischen Tatsachen beschränkt, die zur Beantwortung der Beweisfragen erforderlich sind. Eine darüberhinausgehende Weitergabe von Informationen an Dritte ist unzulässig.


    Bedeutung der Schweigepflicht für Auftraggeber

    Für Auftraggeber schafft die Schweigepflicht Rechtssicherheit und Vertrauen. Technische Mängel, Abweichungen von Normen oder dokumentierte Zustände werden ausschließlich sachlich bewertet und nur im Rahmen des jeweiligen Auftrags verwendet.

    Die Begutachtung dient der technischen Klärung und fachlichen Einordnung. Persönliche oder wirtschaftliche Bewertungen sind nicht Gegenstand sachverständiger Tätigkeit.


    Fazit

    Die Schweigepflicht des öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen ist sowohl strafrechtlich als auch berufsrechtlich eindeutig geregelt. Sie bildet die Grundlage für eine unabhängige, objektive und rechtssichere Begutachtung elektrotechnischer Anlagen.

    Der Sachverständige prüft ausschließlich den technischen Zustand und die normgerechte Ausführung zum Zeitpunkt der Begutachtung. Diese klare Rollenverteilung schützt alle Beteiligten und ist Voraussetzung für belastbare Gutachtenergebnisse.

    Weitere Artkel:

  • Das selbstständige Beweisverfahren im Bereich Elektrotechnik

    Das selbstständige Beweisverfahren im Bereich Elektrotechnik

    Gerichtliche Beweissicherung nach §§ 485 ff. ZPO

    Das selbstständige Beweisverfahren nach §§ 485 ff. der Zivilprozessordnung ist ein bewährtes Instrument zur vorzeitigen gerichtlichen Sicherung von Beweisen. Es ermöglicht die Feststellung technischer Tatsachen durch einen gerichtlich bestellten Sachverständigen, ohne dass unmittelbar ein Hauptprozess geführt werden muss.

    Im Bereich der Elektrotechnik kommt dieses Verfahren besonders häufig zum Einsatz, da technische Zustände sich schnell verändern können. Sanierungsmaßnahmen, Nachbesserungen, Rückbau oder auch der fortschreitende Betrieb elektrischer Anlagen führen dazu, dass der ursprüngliche Zustand nicht mehr rekonstruierbar ist. Das selbstständige Beweisverfahren schafft hier frühzeitig Klarheit und Rechtssicherheit.

    Als öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger für das Elektrotechniker-Handwerk unterstütze ich Gerichte im Rahmen solcher Verfahren mit unabhängigen, nachvollziehbaren und normgerechten Gutachten.


    Zweck des selbstständigen Beweisverfahrens

    Ziel des selbstständigen Beweisverfahrens ist die Sicherung von Beweisen, bevor diese verloren gehen oder ihre Beweiskraft beeinträchtigt wird. Typische Gründe sind drohende Veränderungen am Bauwerk, geplante Sanierungen oder sicherheitsrelevante Mängel, die kurzfristig beseitigt werden müssen.

    Darüber hinaus dient das Verfahren der sachlichen Klärung technischer Fragestellungen. Häufig lassen sich Streitigkeiten bereits auf Grundlage eines neutralen Sachverständigengutachtens außergerichtlich beilegen, ohne dass ein kostenintensiver und langwieriger Hauptprozess erforderlich wird.


    Vorteile gegenüber einem Hauptprozess

    Das selbstständige Beweisverfahren bietet eine Reihe wesentlicher Vorteile:

    Die Beweise werden frühzeitig und gerichtsfest gesichert.
    Die Kosten sind in der Regel deutlich geringer als in einem vollständigen Klageverfahren.
    Die Verjährung möglicher Ansprüche wird gehemmt.
    Die Parteien erhalten eine objektive technische Bewertung durch einen neutralen Sachverständigen.
    In vielen Fällen führt das Gutachten zu einer einvernehmlichen Lösung, sodass ein Hauptprozess entbehrlich wird.

    Gerade bei elektrotechnischen Streitfragen, die für juristische Laien oft schwer nachvollziehbar sind, trägt das Verfahren erheblich zur Versachlichung des Konflikts bei.


    Ablauf eines selbstständigen Beweisverfahrens

    Antragstellung

    Das Verfahren beginnt mit einem Antrag beim zuständigen Gericht. Der Antrag muss die Gegenseite eindeutig benennen und die zu beweisenden Tatsachen konkret beschreiben. Pauschale oder unbestimmte Fragestellungen sind unzulässig.

    Darüber hinaus sind die vorgesehenen Beweismittel anzugeben. In der Praxis handelt es sich meist um die Einholung eines Sachverständigengutachtens. Der Antragsteller muss zudem glaubhaft machen, warum die Beweissicherung erforderlich ist, etwa wegen drohenden Beweisverlustes oder besonderer Eilbedürftigkeit.

    Gerichtliche Anordnung

    Erfüllt der Antrag die gesetzlichen Voraussetzungen, ordnet das Gericht die Beweisaufnahme an und bestellt einen geeigneten Sachverständigen. Der Sachverständige erhält einen klar definierten Beweisbeschluss mit konkreten Beweisfragen.

    Beweisaufnahme und Gutachtenerstellung

    Im Rahmen der Beweisaufnahme erfolgt in der Regel ein Ortstermin. Der Sachverständige untersucht den technischen Zustand der elektrischen Anlage, dokumentiert seine Feststellungen und bewertet diese anhand der geltenden DIN VDE Normen und der anerkannten Regeln der Technik.

    Das Gutachten stellt den Zustand zum Zeitpunkt der Begutachtung dar. Es enthält keine rechtliche Würdigung, sondern eine fachlich nachvollziehbare Beantwortung der gerichtlichen Beweisfragen.

    Kosten

    Der Antragsteller leistet einen Vorschuss auf die Sachverständigenkosten. Die Kosten des selbstständigen Beweisverfahrens sind rechtlich vom späteren Hauptverfahren getrennt. Über die endgültige Kostentragung wird in der Regel erst im Rahmen eines möglichen Hauptprozesses entschieden.

    Verwertbarkeit

    Das Ergebnis des selbstständigen Beweisverfahrens kann in einem späteren Hauptprozess uneingeschränkt verwendet werden. Eine erneute Beweisaufnahme ist in vielen Fällen nicht erforderlich.


    Typische Anwendungsfälle in der Elektrotechnik

    Das selbstständige Beweisverfahren wird unter anderem eingesetzt bei:

    Mängeln an Elektroinstallationen in Wohn und Gewerbegebäuden
    Abweichungen von DIN VDE Normen
    Streitigkeiten aus Werkverträgen
    Baumängeln und Bauschäden mit elektrotechnischem Bezug
    Brand oder Überspannungsschäden
    Mietrechtlichen Auseinandersetzungen mit sicherheitsrelevanten Mängeln

    Insbesondere bei älteren Gebäuden oder teilmodernisierten Anlagen ist eine frühzeitige Beweissicherung häufig entscheidend.


    Rolle des öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen

    Der gerichtlich bestellte Sachverständige nimmt im selbstständigen Beweisverfahren eine zentrale Rolle ein. Er ist zur Neutralität, Unabhängigkeit und besonderen Sorgfalt verpflichtet. Seine Aufgabe besteht ausschließlich in der technischen Feststellung und Bewertung des Sachverhalts.

    Als öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger für das Elektrotechniker-Handwerk erfülle ich die besonderen fachlichen und persönlichen Anforderungen, die Gerichte an diese Funktion stellen. Meine Gutachten sind nachvollziehbar aufgebaut, normativ fundiert und auf die gerichtlichen Beweisfragen fokussiert.


    Fazit

    Das selbstständige Beweisverfahren ist ein wirkungsvolles Instrument zur schnellen und rechtssicheren Klärung technischer Sachverhalte. Im Bereich der Elektrotechnik ermöglicht es eine frühzeitige, objektive Beurteilung von Mängeln und Schäden, schützt vor Beweisverlust und trägt häufig zur außergerichtlichen Streitbeilegung bei.

    Für Gerichte, Rechtsanwälte, Auftraggeber und Auftragnehmer bietet es eine verlässliche Grundlage für sachliche Entscheidungen und rechtssichere Lösungen.

    Weitere Artkel:

  • Prüfung vor Inbetriebnahme nach DIN VDE 0100-600

    Prüfung vor Inbetriebnahme nach DIN VDE 0100-600

    Warum die Erstprüfung elektrischer Anlagen zwingend vorgeschrieben ist

    Die Prüfung vor Inbetriebnahme nach DIN VDE 0100-600 ist ein wesentlicher Bestandteil der sicheren Errichtung elektrischer Anlagen. Sie dient dem Nachweis, dass eine elektrische Anlage vorschriftsgemäß, sicher und normkonform errichtet wurde und ohne Gefährdung von Personen oder Sachen betrieben werden kann.

    In der Praxis zeigt sich jedoch immer wieder, dass diese Erstprüfung elektrischer Anlagen nicht oder nur unvollständig durchgeführt wird. Häufig fehlen sowohl Messungen als auch die erforderliche Dokumentation. Dies stellt ein erhebliches Sicherheitsrisiko dar und kann im Schadensfall schwerwiegende rechtliche Konsequenzen haben.


    Was schreibt die DIN VDE 0100-600 vor

    Die DIN VDE 0100-600 Prüfung ist verpflichtend vor der ersten Inbetriebnahme jeder elektrischen Anlage durchzuführen. Sie gilt für:

    Neuanlagen
    Erweiterungen elektrischer Anlagen
    Änderungen an bestehenden Anlagen
    Instandsetzungsarbeiten

    Die Norm fordert eine strukturierte Prüfung bestehend aus:

    Besichtigen
    Erproben
    Messen

    Ziel ist der Nachweis der Wirksamkeit aller Schutzmaßnahmen, insbesondere des Schutzes gegen elektrischen Schlag gemäß DIN VDE 0100-410.

    Ohne diese Prüfung darf eine Anlage nicht als ordnungsgemäß übergeben gelten.


    Warum die Erstprüfung so wichtig ist

    Viele sicherheitsrelevante Mängel sind äußerlich nicht erkennbar. Sie werden erst durch gezielte Messungen nach DIN VDE 0100-600 sichtbar. Typische Mängel aus der Sachverständigenpraxis sind:

    Unterbrochene oder fehlerhafte Schutzleiter
    Neutralleiterunterbrechungen mit gefährlichen Überspannungen
    Unzulässige oder fehlende Abschaltbedingungen
    Vertauschte Leiter oder falsche Stromkreiszuordnung
    Fehlender oder mangelhafter Potentialausgleich

    Eine Neutralleiterunterbrechung kann beispielsweise zu massiven Überspannungen an Endgeräten führen und erhebliche Sachschäden verursachen. Ein fehlender Schutzleiter kann im Fehlerfall lebensgefährliche Berührungsspannungen hervorrufen.

    Diese Risiken lassen sich nur durch eine fachgerechte Messung und Prüfung sicher ausschließen.


    Keine Kann Vorschrift sondern Pflicht nach den anerkannten Regeln der Technik

    Die Prüfung nach DIN VDE 0100-600 ist keine freiwillige Zusatzleistung, sondern eine zwingend geschuldete Leistung des ausführenden Elektrobetriebs.

    Wird die Prüfung nicht durchgeführt oder nicht dokumentiert, kann der Installateur im Schadensfall nicht nachweisen, dass die elektrische Anlage zum Zeitpunkt der Übergabe sicher war und den anerkannten Regeln der Technik entsprach.

    In meiner Tätigkeit als Sachverständiger stelle ich regelmäßig fest, dass Prüfprotokolle fehlen oder unvollständig sind. Dies führt häufig zu erheblichen Problemen bei der Haftungsfrage gegenüber Auftraggebern, Versicherungen oder Gerichten.


    Prüfgeräte gehören auf jedes Kundendienstfahrzeug

    Eine normgerechte VDE 0100-600 Prüfung ist ohne geeignete Messgeräte nicht möglich. Ein Installationstester zur Messung von:

    Schutzleiterdurchgängigkeit
    Isolationswiderstand
    Schleifenimpedanz
    Kurzschlussstrom
    RCD Auslösewerten

    gehört zur Grundausstattung jedes Elektrobetriebs.

    Auch bei vermeintlich kleinen Arbeiten wie dem Austausch von Steckdosen oder Leuchten können sicherheitsrelevante Veränderungen entstehen. Daher sind auch kleinste Änderungen prüfpflichtig.


    Dokumentation als entscheidender Nachweis

    Zur Prüfung gehört zwingend auch die Dokumentation der Messergebnisse. Die DIN VDE 0100-600 fordert eine nachvollziehbare und prüffähige Dokumentation.

    Diese dient nicht nur dem Auftraggeber, sondern vor allem dem ausführenden Betrieb selbst. Nur mit einem vollständigen Prüfprotokoll kann nachgewiesen werden, dass die elektrische Anlage ordnungsgemäß, sicher und normgerecht übergeben wurde.

    Fehlt diese Dokumentation, ist eine spätere Beweisführung kaum möglich.


    Fazit zur DIN VDE 0100-600 Prüfung

    Die Prüfung vor Inbetriebnahme nach DIN VDE 0100-600 ist ein unverzichtbarer Bestandteil jeder elektrotechnischen Arbeit. Sie:

    schützt Menschenleben
    verhindert Sachschäden
    erfüllt gesetzliche und normative Anforderungen
    sichert den Elektrobetrieb rechtlich ab

    Dass diese Prüfungen in der Praxis noch immer häufig fehlen, ist aus sachverständiger Sicht nicht nachvollziehbar. Die Anforderungen sind eindeutig geregelt und technisch problemlos umsetzbar.

    Eine elektrische Anlage gilt erst dann als sicher, wenn sie geprüft, dokumentiert und ordnungsgemäß übergeben wurde.

    Weitere Artkel:

  • EMV in der Elektroinstallation

    EMV in der Elektroinstallation

    warum elektromagnetische Verträglichkeit heute entscheidender ist denn je

    EMV in der Elektroinstallation ist längst kein Randthema mehr. In modernen Gebäuden treffen unzählige elektronische Systeme aufeinander, die sich gegenseitig beeinflussen können. Genau hier setzt mein EMV Vortrag Elektroinstallation an: verständlich, praxisnah und speziell für Elektrofachkräfte, Planer und Betreiber entwickelt. Die Teilnehmer lernen, EMV-Probleme zu erkennen, zu vermeiden und dauerhaft zu lösen.

    Doch das ist die gute Nachricht:
    Die meisten EMV-Probleme lassen sich vermeiden – wenn man weiß, worauf es ankommt.
    Genau hier setzt mein Vortrag an.


    Warum EMV immer wichtiger wird

    Noch vor 20 Jahren bestanden Elektroinstallationen überwiegend aus klassischen Verbrauchern: Glühlampen, Motoren, Heizungen. Diese Geräte produzierten kaum hochfrequente Störungen.

    Heute sieht die Realität anders aus:

    • LED-Treiber, Netzteile und Ladegeräte
    • Frequenzumrichter, Wärmepumpen, PV-Wechselrichter
    • USV-Anlagen, Servertechnik und KNX-Automationen
    • Energiemanagement-Systeme, Wallboxen und Smart-Home

    Fast jedes dieser Systeme arbeitet taktend, getaktet oder mit Leistungselektronik. Das Ergebnis sind hochfrequente Ströme, undefinierte Rückwege und ein Netz, das deutlich sensibler reagiert als früher.

    Typische Symptome:

    • RCDs lösen ohne ersichtlichen Fehler aus
    • KNX-Buskommunikation bricht ab
    • LED-Beleuchtung flackert
    • Anlagen reagieren instabil oder hängen sich auf
    • Motoren laufen unruhig
    • Messgeräte zeigen unrealistische Werte
    • Funk- und WLAN-Probleme

    Viele Betreiber glauben zunächst an ein Geräteproblem – die Realität zeigt jedoch:
    In über 80 Prozent der Fälle liegt die Ursache in der Installation selbst.


    EMV beginnt nicht im Messgerät – sondern beim Aufbau der Anlage

    Damit elektrische Anlagen störungsfrei funktionieren, müssen drei Dinge zusammenpassen:

    1. Netzsystem & Potentialausgleich
      Ein sauberer, niederohmiger Potentialausgleich entscheidet über die meisten EMV-Störungen.
    2. Leitungsführung & Schirmung
      Leiterschleifen, falsch verlegte Motorleitungen oder falsch angeklemmte Schirme sind klassische Fehler.
    3. Rückwege für hochfrequente Ströme
      HF-Ströme „suchen sich ihren Weg“ – oft über PE, Gebäudeteile oder Datenleitungen.

    Ein häufiger Fund in meinen Messungen:
    Schutzleiterströme von mehreren Ampere, verursacht durch Filter, FU oder USV.
    Ein Beispiel aus einer realen Messung: 4,31A PE-Strom ohne Fehler im System.
    Solche Werte können RCDs überlasten, Anlagen stören oder sogar Schäden verursachen.


    Warum ein EMV-Vortrag sinnvoll ist – für Betriebe, Planer und Installateure

    In meinem Vortrag zeige ich:

    • wie EMV tatsächlich funktioniert, verständlich und praxisnah
    • die häufigsten Fehler aus dem Alltag von Installationsbetrieben
    • Messmethoden, die jeder Betrieb beherrschen sollte
    • eindeutige Schritt-für-Schritt-Checklisten
    • reale Praxisfälle aus Anlagen, die ich untersucht habe
    • wie man RCD-Fehlauslösungen gezielt analysiert
    • wie man vagabundierende Ströme erkennt und eliminiert
    • was bei FU, USV, PV-Anlagen und Smart-Home unbedingt beachtet werden muss
    • wie man EMV bereits in der Planung berücksichtigt
    • wie man Anlagen EMV-gerecht errichtet – ohne Mehraufwand, aber mit großer Wirkung

    Der Vortrag eignet sich ideal für:

    • Elektrofachkräfte
    • Meister- und Technikerschulen
    • Planungsbüros / TGA
    • Gebäudetechniker
    • Energieberater
    • Betriebe mit sensiblen Anlagen (IT, Industrie, Gesundheitswesen)

    Was Teilnehmer aus dem Vortrag mitnehmen

    • Sicherheit im Umgang mit EMV-Problemen
    • Verständnis für die Entstehung von Störungen
    • klare Maßnahmen für den Anlagenbau
    • Wissen, wie man RCD-Probleme wirklich löst
    • Fähigkeit, EMV-Fehler mit einfachen Methoden zu erkennen
    • praktische Messaufbauten zum direkten Nachmachen
    • minimierte Risiken für Ausfälle, Reklamationen und Fehlersuche

    Fazit: EMV ist kein Hexenwerk – aber entscheidend für moderne Anlagen

    Elektromagnetische Verträglichkeit ist längst kein Randthema mehr.
    Es ist ein Bestandteil moderner Elektroinstallation – essenziell für Sicherheit, Funktion und Wirtschaftlichkeit.

    Und genau das vermittle ich im Vortrag:
    praxisnah, verständlich und sofort anwendbar.


    Interesse am Vortrag?

    Ich biete EMV-Schulungen und Praxis-Workshops für:

    • Elektrofachbetriebe
    • Innungen
    • Unternehmen
    • Meisterschulen
    • Netzbetreiber
    • Sachverständigenorganisationen

    Individuelle Inhalte sind jederzeit möglich.

    Weitere Artkel:

  • Schiedsgutachten Elektrotechnik – Streitklärung durch fachliche Kompetenz

    Schiedsgutachten Elektrotechnik – Streitklärung durch fachliche Kompetenz

    Einleitung

    Ein Schiedsgutachten Elektrotechnik bietet eine neutrale, sachliche Möglichkeit, technische Streitfragen außergerichtlich zu klären.
    Oft stehen Auftraggeber und Auftragnehmer nach Bauprojekten oder Elektroinstallationen vor der Frage, wer im Recht ist.
    Ein gerichtliches Verfahren ist aufwendig, teuer und dauert häufig Monate oder Jahre.
    Das Schiedsgutachten dagegen schafft schnelle und verbindliche Klarheit:

    • auf technischer Grundlage und durch einen neutralen Sachverständigen.

    Was ist ein Schiedsgutachten?

    Das Schiedsgutachten Elektrotechnik ist ein Verfahren der außergerichtlichen Streitbeilegung.
    Zwei Parteien beauftragen gemeinsam einen Sachverständigen für Elektrotechnik, der die technische Situation objektiv prüft und bewertet.
    Sein Ergebnis – das Schiedsgutachten – ist für beide Seiten verbindlich, solange es nicht „offenbar unrichtig“ ist (§ 319 BGB analog).

    Der Sachverständige beurteilt keine Rechtsfragen, sondern ausschließlich die technischen Tatsachen.
    Typische Fragestellungen sind z. B.:

    • Liegt ein technischer Mangel vor?
    • Entspricht die Anlage den anerkannten Regeln der Technik (aaRdT)?
    • Welche Ursache hat der Schaden oder die Fehlfunktion?

    Wann ist ein Schiedsgutachten sinnvoll?

    Ein Schiedsgutachten Elektrotechnik ist besonders geeignet, wenn:

    • technische Fragen im Mittelpunkt stehen,
    • ein gerichtliches Verfahren vermieden werden soll,
    • beide Parteien an einer schnellen, verbindlichen Klärung interessiert sind,
    • Vertrauen durch einen neutralen Fachgutachter geschaffen werden soll.

    Praxisbeispiele:

    • Mängelbewertung von Elektroinstallationen oder Steuerungen
    • Streit bei Abnahmen oder Inbetriebnahmen
    • Beurteilung von Überspannungs- oder Brandschäden
    • Bewertung von Mess- und Prüfprotokollen
    • Uneinigkeit über die Anwendung von VDE-Normen

    Ablauf eines Schiedsgutachtens Elektrotechnik

    1. Gemeinsame Beauftragung
      Beide Parteien schließen eine Schiedsgutachtenvereinbarung und beauftragen gemeinsam den Sachverständigen.
    2. Ortstermin & Beweissicherung
      Der Sachverständige führt den Termin mit beiden Seiten durch, dokumentiert, misst und bewertet neutral.
    3. Prüfung nach Normen
      Die Bewertung erfolgt auf Basis aktueller DIN VDE-Normen und technischer Regeln.
    4. Ergebnis & Gutachten
      Beide Parteien erhalten das Schiedsgutachten gleichzeitig – das Ergebnis ist verbindlich.
    5. Einigung & Abschluss
      Auf Grundlage des Gutachtens kann eine faire Einigung oder ein Vergleich erfolgen.

    Vorteile eines Schiedsgutachtens

    VorteilBeschreibung
    Objektiv und neutralDer Sachverständige handelt unparteiisch und unabhängig.
    VerbindlichDie Feststellungen sind bindend, sofern sie nicht offensichtlich fehlerhaft sind.
    KosteneffizientDeutlich günstiger als ein gerichtliches Verfahren.
    SchnellDie Klärung erfolgt meist innerhalb weniger Wochen.
    Fachlich fundiertBewertung nach DIN VDE-Normen und anerkannten Regeln der Technik.

    Rechtlicher Rahmen und Bindungswirkung

    Das Schiedsgutachten beruht auf einer vertraglichen Vereinbarung zwischen den Parteien.
    Rechtlich stützt es sich auf die analoge Anwendung des § 319 BGB.
    Die technische Bewertung des Sachverständigen ist verbindlich, solange sie nicht offensichtlich falsch ist.

    Die Rechtsprechung (BGH, Urteil vom 17. 01. 2013 – III ZR 11/12) bestätigt:

    Ein Schiedsgutachten ist für beide Parteien bindend, sofern es nicht grob fehlerhaft oder evident unrichtig ist.

    Damit schafft das Verfahren Rechtssicherheit ohne gerichtliche Beweisaufnahme.


    Kosten und Beauftragung

    Die Kosten eines Schiedsgutachtens werden in der Regel hälftig geteilt, können aber auch individuell vereinbart werden.
    Beide Parteien haften gegenüber dem Sachverständigen gesamtschuldnerisch (§ 421 BGB).
    Die genaue Kostenteilung wird in der Schiedsgutachtenvereinbarung festgelegt.

    Gerne unterbreite ich Ihnen auf Anfrage ein transparentes Angebot für ein Schiedsgutachten im Bereich Elektrotechnik.


    Rolle des Sachverständigen

    Als öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger für Elektrotechnik arbeite ich neutral, unabhängig und weisungsfrei.
    Ich beurteile technische Sachverhalte ausschließlich nach objektiven Kriterien und den anerkannten Regeln der Technik.
    Mein Ziel ist es, technische Klarheit zu schaffen – die Grundlage für eine sachgerechte Einigung beider Parteien.


    Fazit

    Ein Schiedsgutachten Elektrotechnik ist eine faire und effiziente Lösung bei technischen Streitigkeiten.
    Es ersetzt Unsicherheit durch Fachwissen, fördert Einigung statt Konfrontation und spart Zeit sowie Kosten.

    Mein Angebot:
    Ich führe Schiedsgutachten im Bereich Elektrotechnik durch – neutral, transparent und fachlich fundiert.
    So schaffen Sie Rechtssicherheit, vermeiden teure Prozesse und klären technische Streitfragen zuverlässig.


    Relevante Grundlagen

    • § 319 BGB (analoge Anwendung – Schiedsgutachten)
    • BGH, Urteil vom 17. 01. 2013 – III ZR 11/12
    • DIN VDE 0100 ff. – Anerkannte Regeln der Technik

    Weiterführende Fachartikel

  • Elektroanlagen über 40 Jahre – Sicherheit, Bestandsschutz und Modernisierungsbedarf

    Elektroanlagen über 40 Jahre – Sicherheit, Bestandsschutz und Modernisierungsbedarf

    Einleitung

    Viele Gebäude in Deutschland verfügen noch über Elektroanlagen, die älter als 40 Jahre sind und bis heute genutzt werden.
    Eine allgemeine Nachrüstpflicht besteht zwar nicht, doch immer wieder stellt sich die Frage, wann eine Modernisierung erforderlich oder sogar zwingend ist.

    Einen echten Bestandsschutz gibt es in der Elektrotechnik nicht – es besteht aber die Pflicht, den sicheren Betrieb jederzeit zu gewährleisten.
    Dieser Beitrag erklärt, welche Risiken alte Elektroinstallationen bergen, wann Handlungsbedarf besteht und welche Normen und Sicherheitsvorschriften anzuwenden sind.


    1. Bestandsschutz oder Nachrüstpflicht

    Der Begriff „Bestandsschutz“ wird im Zusammenhang mit elektrischen Anlagen häufig missverstanden.
    In der Elektrotechnik gilt grundsätzlich:

    Eine Anlage darf weiter betrieben werden, wenn sie zum Errichtungszeitpunkt den geltenden Normen entsprach und heute noch sicher betrieben werden kann.

    Es besteht also keine pauschale Nachrüstpflicht, jedoch klare Vorgaben für jede Änderung oder Erweiterung:

    • Neue Anlagenteile müssen nach aktuellem Stand der Technik errichtet werden (z. B. DIN VDE 0100-410, DIN VDE 0100-600).
    • Alte Komponenten, die eine normgerechte Erweiterung verhindern, sind zu ersetzen oder anzupassen.
    • Eine der wenigen verbindlichen Nachrüstungen war der Berührungsschutz, der laut VBG 4 bis zum 31. Dezember 1999 umzusetzen war.
    • Wenn Sicherheitsmängel bestehen oder sich die Gebäudenutzung ändert, besteht Modernisierungspflicht gemäß DIN VDE 0105-100.

    2. Häufige Probleme alter Elektroanlagen

    Fehlender Fehlerstromschutz (RCD)

    Viele Altanlagen besitzen keinen FI-Schutzschalter.
    Nach DIN VDE 0100-410 ist ein Fehlerstromschutz für alle Steckdosenstromkreise bis 32 A vorgeschrieben.
    Fehlende RCDs stellen ein hohes Risiko für Stromunfälle dar – insbesondere in Feucht- oder Außenbereichen.

    Überlastung durch moderne Verbraucher

    Alte Anlagen wurden für deutlich geringere elektrische Lasten ausgelegt.
    Moderne Geräte wie Wärmepumpen, Induktionsherde oder Elektrofahrzeuge führen häufig zu Überlastungen, die Erwärmung und Brandgefahr begünstigen.

    Veraltete Leitungen und Isolationen

    In den 1960er bis 1980er Jahren verbaute PVC- oder Aluminiumleitungen neigen zur Alterung und Versprödung.
    Spröde Isolationen erhöhen die Gefahr von Kurzschlüssen und Fehlerströmen erheblich.

    Fehlender Schutzleiter

    Vor allem in Gebäuden aus den 1950er- und 1960er-Jahren finden sich noch klassische Nullungen (TN-C-Systeme) oder Steckdosen ohne Schutzleiter.
    Bei metallischen Geräten besteht hier akute Lebensgefahr.

    Mangelhafte Erdung und Potentialausgleich

    Fehlender oder unzureichender Potentialausgleich (Verbindung aller leitfähigen Metallteile mit Erde) kann gefährliche Berührungsspannungen verursachen – ein häufiger Mangel in Altbauten und Kellerräumen.


    3. Wann besteht Handlungsbedarf?

    Auch wenn keine allgemeine Nachrüstpflicht besteht, ist eine Modernisierung zwingend erforderlich, sobald:

    Anlagen erweitert oder verändert werden

    • Jede Erweiterung oder jeder Umbau muss nach den aktuellen VDE-Normen ausgeführt werden.
    • Alte Bauteile, die den neuen Sicherheitsstandard verhindern, sind zu ersetzen.

    Sicherheitsrisiken festgestellt werden

    • Anlagen mit beschädigten Leitungen, fehlendem Schutzleiter oder Überlastung gelten als nicht sicher.
    • Eine sofortige Nachrüstung oder Außerbetriebnahme kann erforderlich sein.

    Die Nutzung des Gebäudes sich ändert

    • Wird ein Raum umgewidmet (z. B. von Lager- zu Wohnraum), muss die Elektroinstallation den aktuellen Anforderungen entsprechen.

    Empfohlene Modernisierungsmaßnahmen

    Auch ohne gesetzliche Verpflichtung sind folgende Schritte dringend empfehlenswert:

    • FI-Schutzschalter (30 mA) nachrüsten
    • Schraubsicherungen durch moderne Leitungsschutzschalter (LS) ersetzen
    • Erdung und Potentialausgleich überprüfen und erneuern
    • Sicherheitsprüfung nach DIN VDE 0105-100 bzw. VDE 0100-600 durchführen

    4. Fazit

    • Einen echten Bestandsschutz gibt es nicht – aber auch keine generelle Nachrüstpflicht, solange die Anlage sicher betrieben werden kann.
    • Jede Änderung oder Erweiterung ist nach aktuellen Normen auszuführen.
    • Alte Anlagenteile sind zu ersetzen, wenn sie die Sicherheit beeinträchtigen.
    • Fehlender FI-Schutz, Überlast oder beschädigte Leitungen sind eindeutige Gründe für eine Modernisierung.

    Empfehlung:
    Lassen Sie Elektroanlagen, die älter als 40 Jahre sind, regelmäßig von einer Elektrofachkraft oder einem öffentlich bestellten Sachverständigen prüfen.
    Eine frühzeitige Modernisierung schützt Menschenleben und Sachwerte – und stellt die Sicherheit nach aktuellem Stand der Technik sicher.


    Relevante Normen und Vorschriften


    Weiterführende Fachartikel

  • VDE-Normen im Sachverständigengutachten – Stand der Technik, Vermutungswirkung und Beweislast

    VDE-Normen im Sachverständigengutachten – Stand der Technik, Vermutungswirkung und Beweislast

    1. Einleitung

    VDE-Normen im Sachverständigengutachten spielen eine zentrale Rolle, wenn es um die Beurteilung der Sicherheit und Ausführungsqualität elektrischer Anlagen geht.
    Gerichte, Versicherungen und Bauherren nutzen sie als objektiven Maßstab, um festzustellen, ob eine Installation den anerkannten Regeln der Technik entspricht.
    Für Sachverständige sind die Normen daher weit mehr als eine technische Empfehlung – sie definieren den fachlichen Sorgfaltsmaßstab und beeinflussen in Streitfällen sogar die Beweislastverteilung.


    2. DIN-VDE-Normen und ihre rechtliche Einordnung

    DIN-VDE-Normen sind private technische Regelwerke, keine Gesetze. Dennoch besitzen sie eine starke rechtliche Relevanz:

    • § 49 EnWG verpflichtet zur Einhaltung der allgemein anerkannten Regeln der Technik und verweist ausdrücklich auf die technischen Regeln des VDE.
    • Die Niederspannungsanschlussverordnung (NAV) und die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) konkretisieren diesen Bezug, indem sie die VDE-Bestimmungen als verbindlichen Sicherheitsmaßstab anwenden.

    In der Praxis bedeutet das:
    Wer nach VDE-Normen arbeitet, handelt rechtssicher und fachgerecht.
    Abweichungen sind zwar möglich, müssen aber gleichwertige Sicherheit gewährleisten und nachvollziehbar begründet werden.


    3. Anerkannte Regeln der Technik vs. Stand der Technik

    Im Gutachten ist die zeitliche Zuordnung entscheidend.
    Die Beurteilung einer Anlage erfolgt nach den zum Errichtungszeitpunkt geltenden Regeln.

    BegriffBedeutung
    Allgemein anerkannte Regeln der Technik (aaRdT)In Wissenschaft und Praxis bewährte Verfahren, die den Konsens der Fachleute widerspiegeln.
    Stand der TechnikAktuellster Entwicklungsstand – auch neue, noch nicht weit verbreitete Verfahren.
    Stand von Wissenschaft und TechnikTheoretisch höchstes Niveau, oft ohne unmittelbare Praxisrelevanz.
    • Für Gutachten maßgeblich ist meist der aaRdT, da dieser in § 49 EnWG, § 13 VOB/B und § 633 BGB verankert ist.
    • Der Stand der Technik wird nur herangezogen, wenn Verträge, Genehmigungen oder gesetzliche Vorschriften dies ausdrücklich verlangen.

    4. Vermutungswirkung und Beweislastumkehr

    Ein zentraler rechtlicher Mechanismus ist die sogenannte Vermutungswirkung der VDE-Normen (§ 49 Abs. 2 EnWG):

    Wird eine Anlage nach VDE-Normen errichtet, wird vermutet, dass sie den allgemein anerkannten Regeln der Technik entspricht.

    Das bedeutet:
    Wer nach den DIN-VDE-Normen arbeitet und dies dokumentiert, gilt als sorgfältig handelnd.
    Im Schadensfall muss der Gegner beweisen, dass trotzdem ein Mangel oder Fehler vorliegt.

    Andersherum gilt:
    Wer von den Normen abweicht, trägt die Beweislast dafür, dass seine Lösung gleichwertig sicher ist.
    Diese Beweislastumkehr wurde bereits durch das OLG München (NJW-RR 1992, 1523) bestätigt und ist fester Bestandteil der Rechtsprechung.

    Für Sachverständige bedeutet das:

    • Normkonforme Ausführung = Vermutung für fachgerechtes Handeln.
    • Normabweichung = Nachweispflicht des Abweichenden.

    5. NAV – rechtlicher Rahmen für den Netzanschluss

    Die Niederspannungsanschlussverordnung (NAV) regelt den Anschluss elektrischer Anlagen an das öffentliche Netz.
    Sie schreibt in § 20 vor, dass die Technischen Anschlussbedingungen (TAB) dem allgemeinen Stand der Technik entsprechen müssen.

    Damit gilt:

    • Eine Anlage, die VDE-konform errichtet wurde, muss vom Netzbetreiber akzeptiert werden.
    • Abweichungen sind nur zulässig, wenn sie den aaRdT mindestens erfüllen.

    Für Gutachter ist die NAV ein zentrales Prüfwerkzeug, etwa bei Streitfällen über Anschlussverweigerung, Abnahme oder Betriebssicherheit.


    6. Relevanz für das Sachverständigengutachten

    In einem elektrotechnischen Gutachten dienen VDE-Normen als fachliche Bewertungsgrundlage.
    Der Sachverständige prüft und dokumentiert:

    • welche Normen zum Errichtungszeitpunkt galten,
    • ob diese eingehalten wurden,
    • und welche Auswirkungen Abweichungen haben.

    Die Normenangaben (Nummer, Titel, Ausgabedatum) sind im Gutachten präzise zu nennen, um den Beurteilungszeitpunkt eindeutig zu dokumentieren.
    So bleibt das Gutachten nachvollziehbar, überprüfbar und gerichtsfest.

    Dabei gilt:

    Der Sachverständige bewertet technische Sachverhalte, nicht rechtliche Schuldfragen.

    Das Gericht zieht aus den technischen Feststellungen eigene rechtliche Schlüsse (Grundsatz jura novit curia).


    7. Fazit und Handlungsempfehlungen

    1. Normkonformität ist der sicherste Weg – sie schafft Vermutungswirkung und schützt vor Haftung.
    2. Abweichungen dokumentieren und begründen – nur so bleibt die Gleichwertigkeit nachvollziehbar.
    3. Normverweise im Gutachten klar kennzeichnen – inklusive Ausgabejahr und Titel.
    4. Rechtliche Wertungen vermeiden – das bleibt Sache des Gerichts.
    5. Ständige Weiterbildung – nur wer aktuelle Normstände kennt, kann korrekt begutachten.

    Kernaussage:
    VDE-Normen sind keine Gesetze, wirken aber rechtlich wie ein Sicherheitsanker.
    Sie schaffen klare Maßstäbe und Beweislastregeln – und sind damit das Fundament jedes elektrotechnischen Sachverständigengutachtens.


    Quellen & Verweise


    Weiterführende Fachartikel

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