Warum die Erstprüfung elektrischer Anlagen zwingend vorgeschrieben ist
Die Prüfung vor Inbetriebnahme nach DIN VDE 0100-600 ist ein wesentlicher Bestandteil der sicheren Errichtung elektrischer Anlagen. Sie dient dem Nachweis, dass eine elektrische Anlage vorschriftsgemäß, sicher und normkonform errichtet wurde und ohne Gefährdung von Personen oder Sachen betrieben werden kann.
In der Praxis zeigt sich jedoch immer wieder, dass diese Erstprüfung elektrischer Anlagen nicht oder nur unvollständig durchgeführt wird. Häufig fehlen sowohl Messungen als auch die erforderliche Dokumentation. Dies stellt ein erhebliches Sicherheitsrisiko dar und kann im Schadensfall schwerwiegende rechtliche Konsequenzen haben.
Was schreibt die DIN VDE 0100-600 vor
Die DIN VDE 0100-600 Prüfung ist verpflichtend vor der ersten Inbetriebnahme jeder elektrischen Anlage durchzuführen. Sie gilt für:
Neuanlagen
Erweiterungen elektrischer Anlagen
Änderungen an bestehenden Anlagen
Instandsetzungsarbeiten
Die Norm fordert eine strukturierte Prüfung bestehend aus:
Besichtigen
Erproben
Messen
Ziel ist der Nachweis der Wirksamkeit aller Schutzmaßnahmen, insbesondere des Schutzes gegen elektrischen Schlag gemäß DIN VDE 0100-410.
Ohne diese Prüfung darf eine Anlage nicht als ordnungsgemäß übergeben gelten.
Warum die Erstprüfung so wichtig ist
Viele sicherheitsrelevante Mängel sind äußerlich nicht erkennbar. Sie werden erst durch gezielte Messungen nach DIN VDE 0100-600 sichtbar. Typische Mängel aus der Sachverständigenpraxis sind:
Unterbrochene oder fehlerhafte Schutzleiter
Neutralleiterunterbrechungen mit gefährlichen Überspannungen
Unzulässige oder fehlende Abschaltbedingungen
Vertauschte Leiter oder falsche Stromkreiszuordnung
Fehlender oder mangelhafter Potentialausgleich
Eine Neutralleiterunterbrechung kann beispielsweise zu massiven Überspannungen an Endgeräten führen und erhebliche Sachschäden verursachen. Ein fehlender Schutzleiter kann im Fehlerfall lebensgefährliche Berührungsspannungen hervorrufen.
Diese Risiken lassen sich nur durch eine fachgerechte Messung und Prüfung sicher ausschließen.
Keine Kann Vorschrift sondern Pflicht nach den anerkannten Regeln der Technik
Die Prüfung nach DIN VDE 0100-600 ist keine freiwillige Zusatzleistung, sondern eine zwingend geschuldete Leistung des ausführenden Elektrobetriebs.
Wird die Prüfung nicht durchgeführt oder nicht dokumentiert, kann der Installateur im Schadensfall nicht nachweisen, dass die elektrische Anlage zum Zeitpunkt der Übergabe sicher war und den anerkannten Regeln der Technik entsprach.
In meiner Tätigkeit als Sachverständiger stelle ich regelmäßig fest, dass Prüfprotokolle fehlen oder unvollständig sind. Dies führt häufig zu erheblichen Problemen bei der Haftungsfrage gegenüber Auftraggebern, Versicherungen oder Gerichten.
Prüfgeräte gehören auf jedes Kundendienstfahrzeug
Eine normgerechte VDE 0100-600 Prüfung ist ohne geeignete Messgeräte nicht möglich. Ein Installationstester zur Messung von:
Schutzleiterdurchgängigkeit
Isolationswiderstand
Schleifenimpedanz
Kurzschlussstrom
RCD Auslösewerten
gehört zur Grundausstattung jedes Elektrobetriebs.
Auch bei vermeintlich kleinen Arbeiten wie dem Austausch von Steckdosen oder Leuchten können sicherheitsrelevante Veränderungen entstehen. Daher sind auch kleinste Änderungen prüfpflichtig.
Dokumentation als entscheidender Nachweis
Zur Prüfung gehört zwingend auch die Dokumentation der Messergebnisse. Die DIN VDE 0100-600 fordert eine nachvollziehbare und prüffähige Dokumentation.
Diese dient nicht nur dem Auftraggeber, sondern vor allem dem ausführenden Betrieb selbst. Nur mit einem vollständigen Prüfprotokoll kann nachgewiesen werden, dass die elektrische Anlage ordnungsgemäß, sicher und normgerecht übergeben wurde.
Fehlt diese Dokumentation, ist eine spätere Beweisführung kaum möglich.
Fazit zur DIN VDE 0100-600 Prüfung
Die Prüfung vor Inbetriebnahme nach DIN VDE 0100-600 ist ein unverzichtbarer Bestandteil jeder elektrotechnischen Arbeit. Sie:
schützt Menschenleben
verhindert Sachschäden
erfüllt gesetzliche und normative Anforderungen
sichert den Elektrobetrieb rechtlich ab
Dass diese Prüfungen in der Praxis noch immer häufig fehlen, ist aus sachverständiger Sicht nicht nachvollziehbar. Die Anforderungen sind eindeutig geregelt und technisch problemlos umsetzbar.
Eine elektrische Anlage gilt erst dann als sicher, wenn sie geprüft, dokumentiert und ordnungsgemäß übergeben wurde.
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