Einführung in die Niederspannungsanschlussverordnung (NAV)
Die Niederspannungsanschlussverordnung (NAV) ist eine bundesweit gültige Rechtsverordnung, die die allgemeinen Bedingungen für den Netzanschluss und dessen Nutzung im Niederspannungsbereich festlegt.
Sie trat am 8. November 2006 in Kraft und bildet die gesetzliche Grundlage für Netzbetreiber, Elektrofachbetriebe und Anschlussnehmer.
Im Gegensatz zu den DIN-VDE-Normen, die technische Details regeln, ist die NAV ist ein Gesetz mit unmittelbarer Verbindlichkeit, denn Verstöße können sowohl rechtliche als auch sicherheitstechnische Folgen haben.
Gesetzlicher Charakter der NAV – kein VDE-Standard, sondern Gesetz
Während VDE-Normen die technische Umsetzung von Elektroinstallationen beschreiben, legt die Niederspannungsanschlussverordnung (NAV) die rechtlichen Rahmenbedingungen für Planung, Errichtung und Betrieb elektrischer Anlagen fest.
Wesentliche Punkte:
- Die VDE-Normen sind keine Gesetze, werden aber durch die NAV rechtlich relevant, da sie als „anerkannte Regeln der Technik“ definiert sind.
- Verstöße gegen diese Regeln können Haftungsansprüche oder Netzabschaltungen nach sich ziehen.
- Die NAV ist das Gesetz, die VDE-Normen sind der technische Maßstab.
Wichtige Regelungen der Niederspannungsanschlussverordnung (NAV)
§ 13 NAV – Die elektrische Anlage
- Der Anschlussnehmer ist für die sichere Errichtung, Erweiterung und Instandhaltung seiner Anlage hinter dem Netzanschlusspunkt verantwortlich.
- Arbeiten müssen den anerkannten Regeln der Technik (z. B. DIN VDE 0100-600) entsprechen.
- Änderungen und Inbetriebnahmen dürfen nur konzessionierte Elektrofachbetriebe ausführen.
§ 14 NAV – Inbetriebsetzung elektrischer Anlagen
- Nur ein eingetragener Elektroinstallateur darf eine Anlage in Betrieb nehmen.
- Der Netzbetreiber kann vor der Inbetriebnahme eine Prüfung oder Messung verlangen.
§ 15 NAV – Überprüfung der Anlage
- Der Netzbetreiber darf elektrische Anlagen auf ihren ordnungsgemäßen Zustand kontrollieren.
- Werden Sicherheitsmängel festgestellt, muss deren Beseitigung durch einen Fachbetrieb erfolgen.
- Bei erheblichen Verstößen darf der Netzbetreiber den Netzanschluss sperren.
§ 19 NAV – Betrieb elektrischer Anlagen und Geräte
- Der Anschlussnehmer ist verpflichtet, sicherzustellen, dass keine Gefahr für Personen, Gebäude oder das Netz entsteht.
- Der Betrieb fehlerhafter Geräte kann zur Netztrennung führen.
Warum konzessionierte Elektrofachbetriebe unverzichtbar sind
Konzessionierte Elektrofachbetriebe erfüllen zentrale Aufgaben im Rahmen der NAV und gewährleisten den sicheren Netzbetrieb.
Ihre Vorteile:
- Sicherheit: Fachgerechte Ausführung nach DIN VDE.
- Nachweis durch Messung: Nur Fachbetriebe verfügen über die Prüfgeräte gemäß DIN VDE 0100-600.
- Rechtssicherheit: Arbeiten ohne Konzession können Bußgelder, Schadenersatz oder strafrechtliche Konsequenzen haben.
- Netzschutz: Fehlerhafte Installationen können das gesamte Stromnetz gefährden.
NAV und Instandhaltung – Was dürfen Laien?
Die Niederspannungsanschlussverordnung (NAV) regelt eindeutig, welche Arbeiten nur Elektrofachkräfte durchführen dürfen und was Laien tun dürfen.
Erlaubt für Laien
- 1:1-Austausch von Steckdosen oder Schaltern, sofern keine Verdrahtung geändert wird.
Nicht erlaubt für Laien
- Erweiterungen oder Umbauten elektrischer Anlagen (z. B. zusätzliche Steckdosen, neue Leitungen).
- Arbeiten am Zählerplatz, Hausanschlusskasten oder Netzanschlusspunkt.
Empfehlung:
Selbst bei scheinbar einfachen Arbeiten sollte ein Elektrofachbetrieb hinzugezogen werden. Nur so kann geprüft werden, ob die Anlage nach der Instandsetzung sicher betrieben werden darf.
Fazit: Die NAV schützt Menschen, Gebäude und das Stromnetz
- Änderungen, Erweiterungen und Inbetriebnahmen sind ausschließlich durch konzessionierte Elektrofachbetriebe erlaubt.
- Die NAV verweist auf die anerkannten Regeln der Technik (DIN VDE-Normen) und macht sie somit rechtlich bindend.
- Laien dürfen nur eingeschränkt Instandhaltungsarbeiten ausführen – auch hier gilt: Sicherheit geht vor.
Merke:
Die Niederspannungsanschlussverordnung (NAV) ist kein technischer Hinweis, sondern ein verbindliches Gesetz mit Schutzfunktion – für Personen, Gebäude und das gesamte Stromnetz.
Relevante Paragrafen und Quellen
- § 13 NAV – Die elektrische Anlage
- § 14 NAV – Inbetriebsetzung
- § 15 NAV – Überprüfung
- § 19 NAV – Betrieb elektrischer Anlagen und Geräte
- § 20 NAV – Technische Anschlussbedingungen
- DIN VDE 0100-600, VDE 0105-100, DGUV Vorschrift 3
Weiterführende Fachartikel
- EMV in der Elektroinstallation
- Schiedsgutachten Elektrotechnik – Streitklärung durch fachliche Kompetenz
- Elektroanlagen über 40 Jahre – Sicherheit, Bestandsschutz und Modernisierungsbedarf
- VDE-Normen im Sachverständigengutachten – Stand der Technik, Vermutungswirkung und Beweislast
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