Ihr Versicherungsschutz hängt vom Zustand Ihrer elektrischen Anlage ab – ich prüfe sie nach VdS-Maßstab.
Ich bin Andreas Dahmen, öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger für das Elektrotechnikerhandwerk. Außerdem bin ich von VdS Schadenverhütung anerkannter Sachverständiger nach VdS 2228:2021-07 (Anerkennungs-Nr. ES 26034). Ich führe Prüfungen elektrischer Anlagen nach Klausel 3602 für die Feuerversicherung durch – fristgerecht, dokumentiert und anerkannt.
Was ist die VdS-Prüfung nach Klausel 3602?
Viele Gewerbe- und Industrieversicherungsverträge enthalten die Klausel 3602 „Elektrische Anlagen“. Diese Klausel verpflichtet den Versicherungsnehmer dazu, seine elektrischen Anlagen in regelmäßigen Abständen durch einen von VdS anerkannten Sachverständigen prüfen zu lassen.
Den Prüfumfang legt die VdS 2871 „Prüfrichtlinien nach Klausel SK 3602″ fest. Die Anforderungen daran, wer überhaupt prüfen darf, sind hingegen in der VdS 2228 „Richtlinien für die Anerkennung von Sachverständigen zum Prüfen elektrischer Anlagen“ geregelt.
Rund 30 Prozent aller Brände haben ihre Ursache in elektrischen Anlagen. Selbst wenn die Elektroinstallation nicht der direkte Auslöser ist, sind Kabel- und Leitungsanlagen nahezu immer am Brandgeschehen beteiligt. Der Grund dafür ist einfach: Sie ziehen sich durch das gesamte Gebäude und können so im Brandfall die Ausbreitung von Feuer und Rauch begünstigen. Deshalb bewertet die Prüfung nach Klausel 3602 die elektrische Anlage konsequent aus der Sicht des Brandschutzes – und nicht nur auf ihre Funktion hin.
Kurz gesagt: Wer diese Klausel im Versicherungsvertrag hat und die Prüfung nicht durchführen lässt, riskiert im Schadenfall die Leistung der Versicherung – oder zumindest erhebliche Auseinandersetzungen darüber.
Wer braucht eine VdS-Prüfung?
Die Prüfpflicht nach Klausel 3602 betrifft vor allem:
- Gewerbebetriebe und Industrieunternehmen mit einschlägigen Feuerversicherungsverträgen
- Vermieter und Eigentümer von gewerblich genutzten Gebäuden
- Facility-Manager und technische Leiter, die für den Versicherungsschutz ihres Unternehmens verantwortlich sind
- Unternehmen mit erhöhtem Brandrisiko durch elektrische Anlagen oder besondere Betriebsmittel
Mein Rat: Prüfen Sie zunächst Ihren Versicherungsvertrag auf das Vorhandensein der Klausel 3602. Wenn Sie dabei unsicher sind, sprechen Sie Ihren Versicherungsmakler an. Sie können sich auch direkt an mich wenden – ich helfe Ihnen, Klarheit zu schaffen.
Welche Prüffristen gelten?
Die Fristen richten sich nach dem jeweiligen Versicherungsvertrag. In der Regel gilt jedoch folgendes:
- Alle 1 bis 2 Jahre für normale gewerbliche und industrielle Anlagen
- Kürzere Fristen können vereinbart sein, zum Beispiel bei erhöhtem Risiko oder als Auflage nach einem Schadenfall
Wichtig: Die Frist beginnt nicht mit der letzten DGUV-Prüfung, sondern mit der letzten VdS-anerkannten Prüfung nach Klausel 3602. Beide Prüfungen verfolgen nämlich unterschiedliche Ziele und können einander daher nicht ersetzen.
Was wird bei der VdS-Prüfung untersucht?
Die VdS-Prüfung nach Klausel 3602 ist eine Prüfung elektrischer Anlagen aus der Sicht des Brandschutzes. Im Mittelpunkt steht die Frage: Kann von der elektrischen Anlage ein Brand ausgehen?
Der Prüfumfang ist in der VdS 2871 verbindlich festgelegt. Er besteht im Kern aus Besichtigungen, Messungen, Funktionsprüfungen und Ordnungsprüfungen.
Im Einzelnen umfasst die Prüfung folgendes:
- Systematische Besichtigung der elektrischen Anlage – dazu gehören Trafostation, Schaltanlagen, Unterverteilungen, Kabel- und Leitungsanlage, Beleuchtung, Potentialausgleich, Überspannungsschutz sowie ortsveränderliche Betriebsmittel
- Bewertung des baulichen Brandschutzes – insbesondere offene Kabel- und Leitungsdurchbrüche werden als Mangel aufgenommen, weil sie im Brandfall die Ausbreitung von Feuer und Rauch begünstigen
- Thermografische Untersuchung – die Thermografie ist ein Pflichtbestandteil der Prüfung; mit einer Wärmebildkamera werden Schaltanlagen, Verteiler, Anschlussklemmen und Betriebsmittel auf unzulässige Erwärmung untersucht, die auf erhöhte Übergangswiderstände oder Überlastung hinweisen kann
- Elektrische Messungen – gemessen werden unter anderem Isolationswiderstand, Schleifenwiderstand, Schutzleiterdurchgängigkeit und die Funktion von Schutzschaltern; vorhandene Messprotokolle aus der DGUV-Prüfung können dabei berücksichtigt werden, werden jedoch durch eigene Stichproben überprüft
- Neutralleiter- und Schutzleiterstrommessungen – diese Messungen sind besonders in Anlagen mit vielen elektronischen Verbrauchern wichtig; Oberschwingungsströme können den Neutralleiter überlasten und so ein erhebliches Brandrisiko erzeugen; die VDE-Normen fordern diese Messungen zwar nicht, aus Brandschutzsicht sind sie jedoch geboten
- Ordnungsprüfung – dabei wird kontrolliert, ob die Anlage regelmäßig nach DGUV Vorschrift 3 geprüft wird und ob entsprechende Nachweise vorliegen
- Dokumentation aller Mängel – sämtliche Feststellungen werden im Befundschein VdS 2229 mit einer Bewertung der Gefährdung und konkreten Empfehlungen zur Behebung dokumentiert
Das Ergebnis der Prüfung wird also in einem Befundschein nach VdS 2229 festgehalten. Dieser Befundschein ist der offizielle Nachweis gegenüber Ihrer Versicherung, dass die Prüfpflicht erfüllt wurde.
Was unterscheidet die VdS-Prüfung von der DGUV-Prüfung?
Diese Frage kommt in der Praxis häufig auf. Die Antwort ist eindeutig: Es handelt sich nicht um eine Doppelprüfung, sondern um zwei Prüfungen mit grundlegend anderen Zielen.
| DGUV Vorschrift 3 / BGV A3 | VdS Klausel 3602 | |
|---|---|---|
| Zweck | Personenschutz – Schutz vor elektrischem Schlag | Sachschutz – Brandschutz und Versicherungsschutz |
| Charakter | Basisprüfung (gesetzlich verpflichtend) | Ergänzungsprüfung (vertraglich vereinbart, keine Doppelprüfung) |
| Rechtsgrundlage | Arbeitsschutzrecht, DGUV Vorschrift 3 | Versicherungsvertrag, VdS 2228 / VdS 2871 |
| Durchführung durch | Elektrofachkraft, ggf. befähigte Person | VdS-anerkannter Sachverständiger |
| Prüffokus | Schutz vor elektrischem Schlag | Brandursachen, baulicher Brandschutz, Thermografie |
| Typischer Prüfzyklus | Alle 4 Jahre (ortsgebunden) | Ca. 1–2 Jahre (vertragsabhängig) |
| Nachweis | Prüfprotokoll | Befundschein VdS 2229 |
Die DGUV-Prüfung kann die VdS-Prüfung nach Klausel 3602 also nicht ersetzen – und umgekehrt. Vorhandene Messprotokolle aus der DGUV-Prüfung können jedoch unter bestimmten Voraussetzungen im Rahmen der VdS-Prüfung herangezogen werden. Ich empfehle daher, beide Prüfungen gemeinsam zu planen, um den Aufwand für Ihren Betrieb so gering wie möglich zu halten.
Warum ein anerkannter Sachverständiger?
Nicht jede Elektrofachkraft darf eine VdS-Prüfung nach Klausel 3602 durchführen. Die Anforderungen an den Prüfer sind in der VdS 2228 klar festgelegt. Demnach muss der Sachverständige unter anderem folgendes nachweisen:
- Persönliche VdS-Anerkennung nach VdS 2228
- Wirtschaftliche Unabhängigkeit: Er darf keine elektrischen Anlagen installieren oder vertreiben – oder er muss alternativ öffentlich bestellt und vereidigt sein
- Nachgewiesene Fachkunde im Bereich elektrische Anlagen
- Kalibrierte Messgeräte einschließlich Wärmebildkamera
- Regelmäßige Fortbildung bei VdS und Verlängerung der Anerkennung alle 4 Jahre
- Jährliche Einreichung von Befundscheinen zur Qualitätskontrolle durch VdS Schadenverhütung
Dieser letzte Punkt ist für Sie besonders wichtig: VdS-anerkannte Sachverständige werden durch die VdS Schadenverhütung GmbH als unabhängige Stelle überwacht. Außerdem werden eingereichte Befundscheine regelmäßig geprüft. Das schafft eine Qualitätssicherung, die weit über eine einfache Zertifizierung hinausgeht.
Ich erfülle alle diese Anforderungen. Ich bin von VdS Schadenverhütung als Sachverständiger nach VdS 2228:2021-07 anerkannt (Anerkennungs-Nr. ES 26034, gültig bis 05/2030). Zusätzlich bin ich öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger der Handwerkskammer Düsseldorf für das Elektrotechnikerhandwerk. Ich installiere keine elektrischen Anlagen und habe somit kein wirtschaftliches Interesse am Ergebnis meiner Prüfung.
Nur ein anerkannter Sachverständiger kann einen versicherungswirksamen Befundschein ausstellen.
Ablauf einer VdS-Prüfung – so läuft es bei mir ab
1. Kontaktaufnahme und Vorbereitung
Sie nehmen Kontakt zu mir auf. Ich erfasse zunächst die wichtigsten Angaben zu Ihrem Objekt, also Nutzung, Anlagengröße, letzte Prüfung und Versicherungsvertrag. Anschließend stimmen wir gemeinsam einen Prüftermin ab.
2. Bestandsaufnahme vor Ort
Am Prüftag führe ich eine systematische Begehung des gesamten Risikostandorts durch. Dabei prüfe ich die elektrische Anlage nach den Prüfrichtlinien VdS 2871 – das umfasst Besichtigungen, Messungen, Thermografie und Ordnungsprüfungen. Relevante Befunde werden außerdem fotografisch dokumentiert.
3. Bewertung und Mängelfeststellung
Ich bewerte jeden festgestellten Mangel hinsichtlich seiner Dringlichkeit. Dabei unterscheide ich zwischen sofortigem Handlungsbedarf, kurzfristiger Maßnahme und einer einfachen Empfehlung. Die Bewertung erfolgt sachverständig und unabhängig.
4. Ausstellung des Befundscheins
Im Anschluss stelle ich den Befundschein nach VdS 2229 aus. Dieses Dokument enthält alle wesentlichen Prüffeststellungen und ist der offizielle Nachweis gegenüber Ihrer Versicherung.
5. Beratung und Nachverfolgung
Ich erläutere Ihnen die Ergebnisse verständlich und gebe konkrete Empfehlungen zur Behebung der Mängel. Bei Bedarf stehe ich auch für Rückfragen Ihres Versicherungsmaklers oder der Versicherung zur Verfügung.
Was passiert, wenn Mängel festgestellt werden?
Mängel sind kein Grund zur Panik – aber ein klares Signal, dass Handlungsbedarf besteht. Im Befundschein werden sie nach ihrer Dringlichkeit eingestuft:
- Sofortiger Handlungsbedarf: Die Gefährdung muss unverzüglich beseitigt werden
- Kurzfristiger Handlungsbedarf: Die Mängel sind innerhalb einer festgesetzten Frist zu beheben
- Empfehlungen: Verbesserungsmaßnahmen ohne unmittelbare Gefährdung
Nach der Mängelbeseitigung durch einen Elektrofachbetrieb empfehle ich in der Regel eine Nachkontrolle, um die ordnungsgemäße Ausführung zu dokumentieren.
Wichtig zu wissen: Die Feststellung von Mängeln führt nicht automatisch zu Leistungskürzungen durch die Versicherung. Im Gegenteil: Sie haben durch die Prüfung Ihre Sorgfaltspflicht nachgewiesen und können außerdem belegen, dass Sie die Mängel aktiv beheben.
Häufige Mängel bei VdS-Prüfungen
In der Praxis treffe ich regelmäßig auf folgende Schwachstellen:
- Überlastete oder falsch abgesicherte Stromkreise
- Erhöhte Übergangswiderstände an Klemmen – in der Thermografie als Wärmepunkte erkennbar, im DGUV-Protokoll jedoch oft nicht auffällig, weil der Normwert formal eingehalten wird
- Veraltete oder beschädigte Leitungsanlagen
- Überlastete Neutralleiter durch Oberschwingungsströme in Anlagen mit vielen elektronischen Verbrauchern
- Offene Kabel- und Leitungsdurchbrüche in Brandschutzwänden und Decken
- Fehlende oder unvollständige Anlagendokumentation
- Nachgerüstete Anlagenteile ohne sachgemäße Integration
- Fehlende oder abgelaufene DGUV-Prüfprotokolle
Diese Mängel finden sich in vielen Bestandsgebäuden – besonders in Anlagen, die seit Jahren nicht mehr geprüft wurden. Ein Teil davon ist bei der DGUV-Prüfung nicht zwingend relevant und wird daher nicht immer aufgenommen.
VdS-Prüfung und rechtliche Absicherung
Neben der Bedeutung für den Versicherungsschutz hat die VdS-Prüfung auch eine haftungsrechtliche Dimension. Wer als Betreiber nachweisen kann, dass er seine Anlage regelmäßig und sachgerecht prüfen lässt, hat im Schadenfall eine deutlich bessere Ausgangslage. Der Befundschein nach VdS 2229 ist deshalb ein belastbares Dokument – auch vor Gericht.
Als öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger erstelle ich Dokumente, die in rechtlichen Auseinandersetzungen anerkannt werden.
Mein Einzugsgebiet
Ich bin in Nettetal (NRW) ansässig und führe VdS-Prüfungen vorrangig in Nordrhein-Westfalen durch – unter anderem in Krefeld, Mönchengladbach, Düsseldorf, Köln, Aachen und Wuppertal sowie im jeweiligen Umland. Für Objekte außerhalb dieses Bereichs sprechen Sie mich gerne an. Auch dort finden wir gemeinsam eine Lösung.
Jetzt VdS-Prüfung anfragen
Sie benötigen eine VdS-Prüfung nach Klausel 3602 – oder sind sich nicht sicher, ob Ihre Anlage prüfpflichtig ist?
Nehmen Sie Kontakt zu mir auf. Ich berate Sie unverbindlich und erstelle Ihnen ein transparentes Angebot.
Sachverständigenbüro für ElektrotechnikAndreas Dahmen
Sonnendyker Weg 2
41334 Nettetal
Telefon: +49 (0) 2153 / 803 146 0
E-Mail: info@svb-elektro.de
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