Wenn ein Sachverständiger bei einem Privatgutachten tätig wird, ist eine Vorschusszahlung nicht nur üblich, sondern auch sachlich und rechtlich erforderlich.
Die Vorschusszahlung bei einem Privatgutachten dient vor allem dazu, die Unabhängigkeit, Objektivität und wirtschaftliche Sicherheit des Sachverständigen zu gewährleisten.
Schutz der Unabhängigkeit und Neutralität des Sachverständigen
Ein öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger ist verpflichtet, objektiv, unparteiisch und ausschließlich nach bestem Wissen und Gewissen zu arbeiten.
Ohne Vorschusszahlung bei Privatgutachten könnte der Eindruck entstehen, dass die Bezahlung vom Ergebnis abhängt – was die Neutralität gefährden würde.
Nur die Vorauszahlung stellt sicher, dass das Gutachten unabhängig erstellt wird, ganz gleich, ob es den Erwartungen des Auftraggebers entspricht oder nicht.
Geistige Leistung ist nicht rückholbar
Ein Gutachten ist eine individuelle geistige Leistung.
Anders als ein Produkt lässt sie sich nicht „zurückgeben“.
Sobald der Sachverständige seine Analyse dokumentiert hat, ist die Leistung erbracht – eine Vorschusszahlung schützt also beide Seiten vor Missverständnissen und Streitigkeiten.
Vermeidung wirtschaftlicher Abhängigkeit
Bei Privatgutachten besteht keine rechtliche Absicherung über das Justizvergütungs- und Entschädigungsgesetz (JVEG), das nur für Gerichtsgutachten gilt.
Die Vorschusszahlung verhindert, dass der Sachverständige unbezahlt arbeitet, und sorgt für eine klare wirtschaftliche Grundlage.
Mehr zum JVEG finden Sie auf gesetze-im-internet.de.
Rechtlich und wirtschaftlich sinnvoll
Die Forderung einer Vorschusszahlung für Privatgutachten ist sowohl rechtlich zulässig als auch wirtschaftlich notwendig.
Sie ermöglicht es dem Sachverständigen, seine Arbeit mit der erforderlichen Sorgfalt auszuführen, ohne finanziellen Druck oder Abhängigkeiten.
Sie ist Ausdruck professioneller Arbeitsweise und wird in der Praxis bundesweit angewendet.
Fazit: Vorschusszahlung Privatgutachten Sachverständiger – Ein Zeichen für Professionalität
Eine Vorschusszahlung ist kein Misstrauensbeweis, sondern die Grundlage für eine unabhängige, neutrale und qualifizierte Begutachtung.
Sie schützt den Sachverständigen vor wirtschaftlichen Risiken – und den Auftraggeber vor Gefälligkeitsaussagen.
Wer ein objektives Gutachten möchte, sollte es auch objektiv bezahlen – vor der Beurteilung, nicht danach.
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